Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hegos GmbH Orthocast Greifenberger Str. 14 86938 Schondorf

1. Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der  Hegos GmbH gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der Besonderen Geschäftsbedingungen der hegos GmbH für die verschiedenen Dienstleistungen, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Dienstleistungen befinden sich bei den jeweils angebotenen Dienstleistungen.
1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1.3 Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Dienstleistung.
1.4 diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5 Gesetzliche Regelung.

2. Teilnehmer
Die Hegos GmbH Orthocast  schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (nachfolgend “Kunden” genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von der Hegos GmbH angenommen wurde, ist die Hegos GmbH binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand
Hegos GmbH Orthocast liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte die Hegos GmbH Orthocast nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird die Hegos GmbH Orthocast den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist die Hegos GmbH Orthocast zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Vertragsabschluss/Widerrufsrecht
4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die Hegos GmbH zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von der hegos GmbH durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Kunde per Internet, so wird die hegos GmbH jedoch den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.

4.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens der Hegos GmbH Orthocast zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Deshalb kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware bei ihm die Ware ohne Angaben von Gründen zurücksenden. Es genügt, wenn die Ware am letzten Tag der Frist bei der Post oder einem anderen Spediteur aufgegeben wird. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten der Hegos GmbH, es sei denn, dass der Bestellwert der gelieferten Ware bis zu 40,00 Euro beträgt. Im letzteren Fall sind die Rückversandkosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, der Kunde hat falsche oder mangelhafte Ware geliefert bekommen. Alternativ hat der Kunde das Recht, innerhalb ebenfalls einer Frist von 14 Tagen ab Eingang der Ware eine schriftliche Widerrufserklärung, die keiner Begründung bedarf, an die Hegos GmbH Orthocast zu senden. Auch in diesem Fall ist der Kunde zur Rücksendung und gegebenenfalls zur Tragung der Versandkosten wie vorstehend in Absätzen 1 und 2 dieser Ziffer beschrieben, verpflichtet.

 

4.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für solche besonderen Dienstleistungen der Hegos GmbH Orthocast, in deren Besonderen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht ausgeschlossen wird, wie z.B. für Sonderangebote, sowie für folgende Warengruppen:

– Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die  persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
– Waren, die aufgrund einer Willenserklärung des Kunden speziell beschafft werden mussten und nicht zum Standardangebot gehören.

4.4 Hegos GmbH Orthocast behält sich bei der Rückgabe benutzter oder beschädigter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann diese Ersatzansprüche vermeiden, wenn er die Ware nur in dem für eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Benutzung nimmt.


5. Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte die hegos GmbH nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr  verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die hegos GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird die Hegos GmbH Orthocast umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag an den Kunden erstatten.


6. Lieferung
6.1 Wir bitten bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem Transportweg um Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden. Sichtbare Beschädigungen (auch an der Verpackung) müssen sofort beim jeweiligen Spediteur/Lieferservice/Post gemeldet werden. Wird dies unterlassen besteht kein Anspruch des Kunden gegenüber der Hegos GmbH Orthocast.

7. Preise
7.1 Die Preisangaben sind Nettopreise und werden mit der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer beaufschlagt.

7.2 Auf der Rechnung werden neben dem Bruttopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Versandkosten und die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Hegos GmbH Orthocast behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit die hegos GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf die hegos GmbH, bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits die hegos GmbH die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt, bzw. der Kunde die Austauschlieferung von der Hegos GmbH Orthocast erhält.

9. Gewährleistung
9.1 Die Hegos GmbH Orthocast gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung der Hegos GmbH Orthocast, bzw. des Herstellers erwarten kann.

9.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

9.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

9.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die Hegos GmbH Orthocast kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist abgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

9.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die hegos GmbH die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.

9.6 Voraussetzungen für die Gewährleistungsansprüche sind, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Auslieferung mangelhaft war. Anderenfalls steht es der hegos GmbH zu, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.


10. Haftung
10.1 Die Hegos GmbH Orthocast, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet die Hegos GmbH Orthocst im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter der hegos GmbH begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Der Umfang einer Haftung der Hegos GmbH Orthocast nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.3 Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang der hegos GmbH, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.


11. Rechtswahl
11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der  Hegos GmbH Orthocast und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UNH Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

11.2 Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.


12. Verschiedenes
12.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstrittig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

12.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz der Hegos GmbH Orthocast. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei der Hegos GmbH Orthocast oder der Versandort des ersten Versenders, der für die Hegos GmbH Orthocast tätig wird.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schondorf oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der Hegos GmbH Orthocast, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB, eine medizinische Einrichtung oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.